Betreutes Wohnen
Hilfen zur Erziehung nach §27 SGB VIII in Verbindung mit §§ 34, 35a, 36 und 41 SGB VIII
Zielgruppe
Junge Menschen
- die Hilfe und Unterstützung bei der Verselbstständigung und beim Aufbau eines eigenen Lebensfeldes benötigen
- die über einen langen Zeitraum in anderen stätionären Betreuungsformen gelebt haben und weiterhin stützende und ergänzende Hilfen benötigen
- denen aufgrund von beruflichen, schulischen, sozialen und oder emotionalen Defiziten ein selbstständiges Leben ohne pädagogisch-fachliche Unterstützung noch nicht möglich ist.
Ziel
Angestrebt wird eine selbstständige Lebensführung der jungen Menschen. Dabei wird in der Arbeit nach Alter und Vorerfahrung differenziert.
Im Einzelnen kann die Betreuung folgende Ziele umfassen:
- Befähigung zur eigenen Lebensführung
- in Schule und Beruf - in der Haushaltsführung sowie Einteilung und sinnvolle Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel - bei der Organisation des Alltags - Leben innerhalb der Gemeinschaft - im sozialen Umfeld - im Umgang mit den Behörden - Lernen, Verantwortung zu übernehmen - sinnvolle Freizeitgestaltung - Integration in Vereine, Gruppen oder andere Formen der Gemeinschaft - Wahrnehmung und Vertretung der eigenen Interessen
- erfolgreiche Persönlichkeitsentwicklung - Stärkung von Selbstbewußtsein und Selbst- vertrauen und Übernahme von Selbstver- antwortung - soziale Kompetenzen - Erarbeitung einer Lebensperspektive
Aufnahme
Das Aufnahmealter liegt in der Regel ab Vollendung des 16. Lebensjahres. Eine Aufnahme von jungen Menschen beiderlei Geschlechts ist möglich. Freiwilligkeit und Beteiligung der jungen Menschen sind Grundvoraussetzungen.
Methoden
Das Betreute Wohnen ist eine Form der sozialen Einzelfallhilfe im Verständnis lebensweltorientierter sozialer Arbeit. Die Lebens-situation und die Lebensentwürfe des Jugendlichen als zu bearbeitende Themen werden in die Betreuung mit einbezogen. Die Grundlage für das Erreichen o.a. Ziele bildet die individuelle Beziehung zwischen dem jungen Menschen und seiner Betreuungs-person. Sie stellt das stabilisierende Element im Betreuten Wohnen dar. Alle Methoden und Techniken, die eingesetzt werden, basieren darauf. Die Form der Wohngemeinschaft bietet bei Belegung mit zwei Jugendlichen zudem die Möglichkeit der gegenseitigen Unterstützung und des miteinander Entwickelns.
Betreuung
- durch eine feste Bezugsperson
- verbindliche, gemeinsame Termine 4-5mal wöchentlich
- keine Übernachtbetreuung
- Betreuung am Wochenende nach Vereinbarung
- Erreichbarkeit des Betreuers in Krisensituationen über Diensthandy
Räumliche Voraussetzungen
Das Betreute Wohnen befindet sich in Waren auf dem "Papenberg", einer ausgesprochen Plattenbausiedlung. In einer 3-Raumwohnung in der 3.Etage steht 2 Jugendlichen je ein eigenes Zimmer zur Verfügung. Küche, Bad Flur und ein Wohnraum werden gemeinsam genutzt.
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