Inobhutnahme (§§ 42, 43 SGB VIII)
Zielgruppe
Generell werden Kinder und Jugendliche in Obhut genommen, die zur Behebung akuter Krisen, zur Abklärung individueller Perspektiven Hilfe und Unterstützung benötigen.
Inhalt der Arbeit ist, in Not geratenen Kindern und Jugendlichen unmittelbar Entlastung, Schutz und Hilfe bei der Krisenbewältigung zu geben.
Die methodische Arbeit beruht auf folgenden Prinzipien:
- Freiwilligkeit
- Transparenz
- Orientierung an den Bedürfnissen
- Tag und Nacht Betreuung
geholfen und geklärt wird z.B. durch
- Qualifizierte Beratung
- Krisenintervention
- Genogramm
- soziales Umfeld
- flexible Abklärung
- geschlechtsspezifische Arbeit
- Einzelfallarbeit (Beratungsgespräche)
Krisenintervention bedeutet in erster Linie die individuellen Grund-bedürfnisse zu erfüllen, z.B. das Bedürfnis nach Versorgung, Gesprächspartnern, Ruhe und Schutz.
Parallel wird das Krisen auslösende Ereignis nach Art, Umfang, Bedeutung und beteiligten Personen bearbeitet.
Dabei erarbeiten wir die familiären bzw. umweltbezogenen Beziehungsstrukturen, legen eigene Ressourcen offen und beziehen sie mit ein.
In Gesprächen mit den Kindern und Jugendlichen, den Sorgeberechtigten und den Mitarbeitern des Jugendamts werden Problemdefinition und weitere Handlungsschritte erarbeitet.
Auf mögliche belastende Gesprächsinhalte und -situationen wird der junge Mensch vorbereitet.
Die Stabilisierung der jungen Menschen ist die Grundlage für die weitere Krisenbewältigung. Es geht dabei um:
- Förderung der Handlungs- und Kommunikationsfähigkeit
- Stärkung des Selbstwertgefühls
- Alltagsstrukturierung
Krisenbewältigung und Neuorientierung sind nur dann möglich, wenn es gemeinsam mit dem jungen Menschen gelingt, eine realistische Situationsanalyse zu erstellen.
Ziel
Das Ziel ist meist die Rückkehr ins Lebensumfeld (Familie, Wohngruppe, Heim, Pflegefamilie, etc. zum Teil mit unterstützenden Hilfen).
Sollte dies nicht möglich sein, wird während des Aufenthaltes in der Inobhutnahme zusammen mit dem betreffenden Kind oder Jugendlichen nach einer neuen Lösung gesucht, mit der alle Beteiligten zufrieden sind.
Räumliche Voraussetzungen
Für die Kinder und Jugendlichen stehen Einzelzimmer zur Verfügung. Gemeinsam genutzt werden Bad und Küche. Ein Beratungsraum sorgt für eine störungsfreie Atmosphäre. Die Wohnung der Inobhutnahme befindet sich im Gebäude der Wohngruppe des CJD Waren. Bei längerem Aufenthalt sind Kontakte zur Wohngruppe möglich.







